Verkaufs- und Zuchtverbot von Apfelschnecken der Gattung Pomacea
- von Lutz
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- 20 Apr., 2013
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Laut dem Duchführungsbeschluss der EU Kommission vom 08.Nov.2012 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 7803) dürfen Apfelschnecken der Gattung Pomacea (Perry) nicht mehr in die EU eingeführt und nicht in der EU verbreitet werden.
Dieses Verbot stützt sich auf den Vertrag über die Arbeitsweise der
Euro-päischen Union, gestützt auf der Richtlinie 2000/29/EG des Rates
vom 8. Mai 2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die
Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und
Pflanzenerzeugnisse, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 3 Satz , aus
nachstehenden Gründen:
- In Spanien sind Schnecken der Gattung Pomacea insularum in Reisfeldern aufgetreten und haben dort Schäden an Wasserpflanzen ( Reis ) Verursacht.
- Aufgrund von Schwierigkeiten bei der taxonomischen Identifikation (unterscheidung) der verschidenen Arten und weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass alle Arten schädlich sind, wurde die Vorschrift für die gesamte Gattung Pomacea ( Perry) erlassen.
Daraus ergibt sich für uns Aqarianern folgendes:
- Laut Anhang 1 dürfen wir aus nicht EU Ländern keine Pflanzen mehr einführen es sei denn es liegt ein Pflanzengesundheitszeugnis für diese vor.
- Pflanzen aus befallennen Gebieten innerhalb der Union dürfen nur mit einem Pflanzenpass gehandelt werden.
- Weiterhin ist der Handel und die Verbreitung der Apfelschnecken der Gattung Pomeacea in der gesamten EU verboten.
Daraus ergiebt sich also auch ein Zuchtverbot der Gattung Pomacea.
Der Beschluss der EU soll vor dem 28. Februar 2015 überprüft werden.
Der Genaue wortlaut des Verbotes ist im Internet unter eur-lex.europa.eu zu erhalten.