Börsetermine / Stockliste
Aktualisierung:
25.05.2026
Wir Veranstalten pro Jahr vier Zierfischbörsen
in unserem Vereins- und Börsenraum
in der
Allensteiner Straße 1 in 27432 Bremervörde .
Die Zierfischbörsen finden immer an einem
Sonntag von
11:00 bis 15:00 Uhr statt.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für Ihren Besuch.
Aufgrund unserer räumlichen Gegebenheiten bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe:
Kinderwagen und -karren:
Bitte lassen Sie bei Bedarf Kinderwagen und Bollerwagen im Außenbereich stehen. Sie können Ihr Kind gerne auf dem Arm mitnehmen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Zutritt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen:
Bitte melden Sie sich am Eingang, wenn Sie auf einen Rollstuhl, Gehwagen oder Gehhilfen angewiesen sind. Sie erhalten bereits ab 10:40 Uhr Zutritt zur Börse, um Ihnen den Zugang zu erleichtern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.
Unsere geplanten Börsentermine für die Zierfischbörsen
2026/27
sind:
06.09.2026
08.11.2026
17.01.2027
14.03.2027
05.09.2027
07.11.2027
Sie möchten gerne als
Gastanbieter an einer unserer Börsen teilnehmen?
Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung , um die Kapazitäten zu prüfen.
Hinweis : Vereinsmitglieder haben stets Vorrang hinsichtlich der Anzahl der Becken sowie der angebotenen Fisch- und Garnelenarten.
Hier werden die Fische
*
aufgelistet, die laut den Anbietern angeboten werden.
Es ist möglich, dass aufgrund des Ausfalles von einem oder mehreren Anbietern nicht alle aufgeführten Fische angeboten werden können.
Die Stockliste für den 31.05.2026
!!! vorläufige Meldungen !!!
Salmler & Barben
Kaisersalmler (Nematobrycon palmeri)
Schleier-Leopardbärbling (Danio rerio var. frankei)
Kardinalfisch (Thanichtys albonubes)
Lebendgebährende Zahnkarpfen
Guppy Endler "Scarlet red, Scarlet- Metallic" und andere Farbschläge (Poecilia wingei)
Guppy Endler (Poecilia wingei)
Guppy Endler Japan blue blond Doppelschwert rot (Poecilia wingei)
Guppy Kohaku Koi Metallic (Poecilia reticulata)
Guppy “Mix“ Red Galaxy (Poecilia reticulata)
Guppy "Moskau Schwarz" und "Dunkelblau" Triangel Schwanz (Poecilia reticulata)
Guppy Gelbgold, Full Gold (Poecilia reticulata)
Guppy "Moscau blue & red grasshead" (Poecilia reticulata)
Schoko Molly (Poecilia sphenops)
Pazifik Molly (Poecilia buttleri)
Platy "Butterfly" (Xiphophorus maculatus)
Platy "Koralle Calico Blau" (Xiphophorus maculatus)
Platy "Koralle Blau" (Xiphophorus maculatus)
Platy Orange "High Fin" (Xiphophorus maculatus)
Platy "Sun Shine" (Xiphophorus maculatus)
Korallenplaty (Xiphophorus maculatus)
Platy rot (Xiphophorus maculatus)
Papageienplaty (Xiphophorus variatus)
Schwertträger (Xipohophorus heleri)
Alpha Schwertträger/ schwarz mit roten Flossen (Xiphophorus helleri)
Gefleckter Kaudi (Phalloceros caudimaculatus)
Zwergkärpfling (Heterandria formosa)
Teddykärpfling (Neoheterandria elegans)
Panzerwelse
Schraffierter Panzerwels (Corydoras Eleganz)
Panzerwels 'gold stripe' (Corydoras sp. CW10) albino
Orangeflossen-Panzerwels (Hoplisoma sterbai)
Panda Panzerwels (Hoplisoma (Corydoras) panda)
Kupferfleck-Panzerwels (Hoplisoma duplicareus)
Metallpanzerwels (Osteogaster (Corydoras) aeneus)
Schwarzer Metallpanzerwels (Osteogaster (Corydoras) aeneus) BLACK VENEZUELA
Zwerg-Panzerwels (Gastrodermus pygmaeus)
sonstige Welse
Zwerghexenwels (Hemiloricaria beni)
Störwels (Sturisoma festivum)
Brauner Antennenwels (Ancistrus sp.)
Gelber Antennenwels long fin (Ancistrus sp. L144)
Albino Antennenwels (Ancistrus sp. Albino L144)
Weisser Antennenwels (Ancistrus sp. Snow White L144)
Roter Antennenwels long fin (Ancistrus sp.LDA 16)
Buntbarsche
Skalare (Pterophyllum scalare)
Roter Chichlide (Hemichromis lifalili)
Gelber Maulbrüter (Labidochromis caeruleus yellow)
Nicaragua Buntbarsch (Cichlasoma nicaraguense)
Kaltwasser Diamant Buntbarsch (Eneacanthus gloriosus)
Pupurprachtbarsch- Zuchtpaar (Pelvicachromis pulcher)
Sonstige
Streifenhechtling (Epiplatys dagety)
Japanischer Reiskärpfling "Platinum-Medaka" (Oryzias latipes var. Miyuki)
Gardners Prachtkärpfling (Aphysemion gardneri von Makurdi)
Gestreifter Prachtkärpfling (Aphysemion striatum)
Marmorfadenfisch (Trichogaster trichopterus var. Marmor)
Garnelen & Krebse
Rückenstrichgarnele "Blue dream" (Neocaridina davidi)
Rückstrichgarnele "Red fire" (Neocaridina davidi)
Rückstrichgarnele "Braune & Naturfarbe" (Neocaridina davidi)
Aprikosenkrebs (Cherax irianto red.)
Schnecken
Felsenschnecke (Tylomelania)
Raubschnecke (Clea helena)
Zwergapfelschnecken (Asolene spixi)
Futter für Jungfische
ebenfalls werden Pflanzen
und
gebrauchtes aquaristisches Zubehör* angeboten.Alle angebotenen Tiere sind eigene Nachzuchten!
* Für die Tiere, Pflanzen und das erworbene Zubehör wird keine Garantie und Gewährleistung übernommen !!!
Nach Bezahlung , ist der Käufer für die erworbene Ware selbst verantwortlich !!!
Stand 25.05.2026

§ 1 Geltungsbereich
Diese Börsenordnung gilt für alle Aquarienbörsen die vom Verein
Aquarienfreunde Bremervörde e.V.
Allensteiner Straße 1; in 27432 Bremervörde
durchgeführt werden.
§ 2 Gegenstand von Aquarienbörsen
Die Aquarienbörsen dienen grundsätzlich keinen erwerbsmäßigen Zwecken.
Auf ihnen dürfen nur Tiere und Pflanzen angeboten werden, die in Aquarien gepflegt werden, sowie deren Eier und Samen, wenn sie aus eigener Nachzucht oder aus eigenem längeren Bestand stammen und ihre Haltung oder der Handel mit ihnen nach der Tier-, Arten- und Naturschutz-gesetzgebung nicht verboten ist.
Angeboten werden darf ferner gebrauchtes Zubehör für die Pflege von Aquarien und für Pflanzen.
Nicht erlaubt ist das Anbieten von Tieren und Pflanzen, die speziell für den Verkauf auf der Börse erworben wurden, und von im Handel erhältlichem Futter jeglicher Art, sowie aus der Natur entnommenem Lebendfutter.
§ 3 Anbieter
Es ist anzustreben, dass alle Anbieter auf einer Aquarienbörse im Besitz des entsprechenden VDA-Sachkundenachweises sind.
Vereinsmitgliedern muss bei der Vergabe der Börsenplätze Vorrang gewährt werden.
Händlern oder berufsmäßigen Züchtern ist jegliches Anbieten, sowie der Verkauf im Börsenraum untersagt.
Es ist weiter untersagt, auf der Börse erworbene Tiere oder Pflanzen während der Börse an Dritte weiter zu veräußern.
§ 4 Tierschutz
Folgende Bestimmungen sind aus Tierschutzrechtlichen Gründen unabdingbar und zu beachten:
- Tiere und Pflanzen dürfen nur in einem einwandfreien und gesunden Zustand angeboten werden.
- Als Behältnisse sind nur Aquarien zugelassen, die von ihrer Größe her den Ansprüchen der angebotenen Tiere gerecht werden. Eventuell dazu ergangene oder ergehende gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.
- Eine Überbesetzung der Behältnisse ist nicht zulässig.
- Die Behältnisse sind auf einer Temperatur zu halten, die den Ansprüchen der angebotenen Tiere genügen.
- Die Behältnisse sind bei kiemenatmenden Tieren/Fischen auf geeignete Weise zu belüften.
- Zur Vermeidung von unnötigem Stress sind die Behältnisse mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere (zum Beispiel Pflanzenbüschel oder andere Versteckmöglichkeiten) auszustatten, wenn die angebotenen Tiere besonders stress anfällig sind. Bei Schwarmfischen kann auf die Rückzugsmöglichkeiten verzichtet werden.
- Der Transport der Tiere darf nur in eigens dafür angebotenen, geeigneten Fischtransportbeuteln/ Transportbehältnissen mit entsprechendem Wärme- und Sichtschutz erfolgen. Pflanzen sind ebenfalls sachgerecht zu verpacken, um sie vor Austrocknung und Kälte zu schützen. Im Übrigen sind alle zum Schutz der Tiere und Pflanzen ergangenen und noch ergehenden Vorschriften zu beachten.
§ 5 Beratung und Information
Die Börsenbecken sind mit Schildern zu versehen, aus denen hervorgeht:
Vom Anbieter wird erwartet, dass er den Kauf- oder Tauschinteressenten über die
Pflegebedingungen der erworbenen Tiere und Pflanzen beraten kann.
§ 6 Überwachung der Börsenordnung
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes und der Einhaltung der Börsenordnung, einschließlich dazu ergangener ergänzender Durchführungsbestimmungen des Vereins, ist der Börsenwart/Vorstand verantwortlich.
Der Börsenwart/Vorstand ist gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Er kann bei Zuwiderhandlungen gegen die Börsenordnung und dazu ergangenen ergänzenden Durchführungsbestimmungen Anbieter und Besucher von der Börse ausschließen.
Bei schwerwiegendem Verstoß und/oder im Wiederholungsfalle kann der Vereinsvorstand einen Anbieter oder Besucher zeitlich begrenzt oder endgültig von der Teilnahme an zukünftigen Börsen des Vereins ausschließen.
§ 7 Haftung
Der Verein vermittelt bei dem Ausrichten einer Börse lediglich die Gelegenheit, die auf einer Börse zugelassenen Tiere und Pflanzen oder gebrauchtes Zubehör einem interessierten Publikum anzubieten.
Es kommen rechtswirksame Geschäfte nur zwischen dem Anbieter als Verkäufer und dem Käufer, bzw. zwischen den Beteiligten einer Tauschaktion, zustande.
Für dem Verein selbst erwächst aus diesen Geschäften keine Haftung oder Gewährleistung.
Weiterhin übernimmt der veranstaltende Verein in diesem Fall für mitgebrachte Tiere, Pflanzen oder sonstige Gegenstände und für zur Verfügung gestellte Einrichtungen und Gegenstände keine Haftung. Jeder Anbieter hat sich vor Inanspruchnahme von Einrichtungen und Sachen, die der Verein für die Börse zur Verfügung stellt, von deren ordnungsgemäßem Zustand und Funktion selbst zu überzeugen.
Beschlossen auf der Gründungsversammlung im Jahr 2017 durch den Vorstand
Geändert 05.Januar.2026 durch den Vorstand
• Die Bezahlung erfolgt über eine zentrale Kasse. 10% der Gesamteinnahmen sind an den Verein abzuführen.
• Die Abrechnung erfolgt nur gegen Vorlage quittierter Zettel. (Börsenstempel mit Kontrollsumme).
• Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt erst nach dem kompletten Abbau der Börse an alle Teilnehmer.
• Es wird für Gäste eine Tagesmitgliedschaft 2,00 € erhoben.
• Mitglieder und Kinder unter 12 Jahre haben freien Zutritt zu Börse.
• Das Anbieten von gebrauchtem Zubehör, kann zu jeder Börse stattfinden.
• Für die Transportfähigkeit und Transportmittel der Fische & Pflanzen ist jeder Anbieter nach § 4 der Börsenordnung
• Über Besonderheiten entscheidet der Vorstand.
• Die Aquarien, Beleuchtung, Luftversorgung und die Stromversorgung werden von Verein gestellt.
• Pro Becken wird von den Gastanbietern eine Gebühr von 2,00 € erhoben.
• Alle Anbieter müssen die Fische, die angeboten werden sollen, dem Börsenwart und dem Internetbeauftragten drei Wochen
• Das Einsetzen der Fische hat am Vortag oder am Börsentag bis 10:00 Uhr zu erfolgen.
Die Börse geht von 11:00 bis 15:00 Uhr.
• Bei kurzfristigem Börsenausfall können die angemeldeten Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf entgangenem Gewinn, Umsatz,
• Bei evtl. stattfindenden Kontrollen der zuständigen Behörden ist der jeweilige Anbieter (Verkäufer) selbst verantwortlich
• Die Abgabe von Tieren an Kinder unter 16 Jahren ist ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten untersagt.
Die Durchführungsbestimmung wurde jedem Aussteller ausgehändigt.Beschlossen auf der Gründungsversammlung im Jahr 2017.
Geändert am 05.01.2026 durch Vorstand




