Börsetermine / Stockliste

Aktualisierung:
12.09.2026

Wir Veranstalten pro Jahr vier Zierfischbörsen
in unserem Vereins- und Börsenraum
in der
Allensteiner Straße 1 in 27432 Bremervörde .
Die Zierfischbörsen finden immer an einem
Sonntag von 11:00 bis 15:00 Uhr statt.


Bitte beachten Sie folgende Hinweise für Ihren Besuch.
Aufgrund unserer räumlichen Gegebenheiten bitten wir um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe:

Kinderwagen und -karren:
Bitte lassen Sie bei Bedarf Kinderwagen und Bollerwagen im Außenbereich stehen. Sie können Ihr Kind gerne auf dem Arm mitnehmen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zutritt für Menschen mit körperlichen Einschränkungen:
Bitte melden Sie sich am Eingang, wenn Sie auf einen Rollstuhl, Gehwagen oder Gehhilfen angewiesen sind. Sie erhalten bereits ab 10:40 Uhr Zutritt zur Börse, um Ihnen den Zugang zu erleichtern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!
     Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.





  Unsere geplanten Börsentermine für die Zierfischbörsen 2026/27   sind:




08.11.2026

17.01.2027

14.03.2027

05.09.2027

07.11.2027


 

Sie möchten gerne als  Gastanbieter an einer unserer Börsen teilnehmen?

Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung , um die Kapazitäten zu prüfen.

Hinweis : Vereinsmitglieder haben stets Vorrang hinsichtlich der Anzahl der Becken sowie der angebotenen Fisch- und Garnelenarten.



  Hier werden die Fische * aufgelistet, die laut den Anbietern angeboten werden.
Es ist möglich, dass aufgrund des Ausfalles von einem oder mehreren Anbietern nicht alle aufgeführten Fische angeboten werden können.

 


Die Stockliste für den 08.11.2026


!!! vorläufige Meldungen !!!


Salmler & Barben


 
Kaisersalmler (Nematobrycon palmeri)

Roter Neon (Paracheirodon axelrodi)

Weitzmans Prachtsalmler (Poecilocharax weitzmani)

Rautenflecksalmler (Hyphessobrycon anisitsi)

Trauermantelsalmler (Gymnocorymbus ternetzi)

Schleier-Leopardbärbling (Danio rerio var. frankei)

Brokatbarbe ( Barbus semifasciatus)

Prachtbarbe (Barbus conchonius)




Lebendgebährende Zahnkarpfen


Guppy "Filigran Rundschwanz" (Lebistes reticulatus)

Guppy Endler Mix (Poecilia wingei)

Guppy Endler Japan blue blond Doppelschwert rot (Poecilia wingei)

Guppy Kohaku Koi Metallic (Poecilia reticulata)

Guppy “Mix“  (Poecilia reticulata)

 Wildguppy (Poecilia reticulata)

Guppy "Moskau Schwarz" und "Dunkelblau" Triangel  Schwanz (Poecilia reticulata)

Guppy Gelbgold, Full Gold  (Poecilia reticulata)

Guppy "Flame Tail" ( Poecilia reticulata)

Guppy"Full Black" (Poecilia reticulata)
Platy "Butterfly" (Xiphophorus maculatus)

Platy "Blue Butterfly" (Xiphophorus maculatus)

Platy "Korall-Berliner" (Xiphophorus maculatus)

Platy Orange "High Fin"  (Xiphophorus maculatus)
Platy "Warmbach-Villach" Östereich (Xiphophorus maculatus)     

Platy "Apple Moon" (Xiphophorus maculatus) 

Platy "Sun Shine" (Xiphophorus maculatus)

  Korallenplaty (Xiphophorus maculatus)

Platy "Hellrot" (Xophophorus variatus)

Schwertträger Mix (Xipohophorus heleri)

Schwertträger "rot" (Xipohophorus heleri)

Alpha Schwertträger/ schwarz mit roten Flossen (Xiphophorus helleri)

Schoko Molly (Poecilia sphenops)

Black Molly "Lyra" (Poecilia sphenops)

Zwergkärpfling (Heterandria formosa)

Teddykärpfling (Neoheterandria elegans)



Panzerwelse 


Schraffierter Panzerwels (Corydoras Eleganz)

Metallpanzerwels (Osteogaster (Corydoras) aeneus)

Schwarzer Metallpanzerwels (Osteogaster (Corydoras) aeneus) BLACK VENEZUELA

Metallpanzerwels (Osteogaster (Corydoras) venezuela) orange

Panzerwels "Red Stripe" (Corydoras sp.) CW23

Savannen Panzerwels (Hoplisoma (Corydoras) polystictus)

Orangeflossen-Panzerwels (Hoplisoma sterbai)

Orangeflossen-Panzerwels (Hoplisoma sterbai) Albino

Panda Panzerwelse (Hoplisoma (Corydoras) panda)

Zwerg-Panzerwels (Gastrodermus pygmaeus)





sonstige Welse



Brauner Antennenwels (Ancistrus sp.)
Gelber Antennenwels long fin (Ancistrus sp.) L144
Albino Antennenwels (Ancistrus sp. Albino) L144

Weisser Antennenwels (Ancistrus sp. Snow White) L144

Roter Antennenwels long fin (Ancistrus sp.) LDA 16

Rio-Itenez-Wels ( Ancistrus sp. "Rio Iténez") L519

Tüpfelantennenwels ( Ancistrus sp.) L-181

Caura-Tüpfelantennenwels (Ancistrus sp.) L-486

Demini Engelsharnischwels  (Hypancistrus sp.) L 136 b&c

Orangesaum Zwergschilderwels ( Peckoltia sp.) L76

Roter Hexenwels (Loricaria birindelli) L10

Störwels (Sturisoma festivum)

Zwergfiederbartwels (Synodontis petricola) Dwarf



Buntbarsche


Skalare "Verschiedene Farbschläge" (Pterophyllum scalare)

Skalar "Santa Isabell" (Pterophyllum scalare „Santa Isabel“)

Skalar "Dark Pinoy" (Pterophyllum scalare) blau und grünschimmernd

Roter Chichlide (Hemichromis lifalili)

 Gelber Maulbrüter (Labidochromis caeruleus yellow)

Nicaragua Buntbarsch (Cichlasoma nicaraguense)

Meta-Buntbarsch (Aequidens metae)

Kleinbleibender Buckelkopfbuntbarsch (Steatocranus cp. - dwarf)

Pupurprachtbarsch- Zuchtpaar (Pelvicachromis pulcher)




Sonstige


Querbandhechtling (Epiplatys dagety)
Japanischer Reiskärpfling "Platinum-Medaka" (Oryzias latipes var. Miyuki)

Gardners Prachtkärpfling (Aphysemion gardneri von Makurdi)

Marmorfadenfisch (Trichogaster trichopterus var. Marmor)

????? Smaragd-Kampffisch "Bueng Kan" (Beta smaragdina) F1
Rotflossenorfen (Notropis lutrensis)

Zwergregenbogenfische (Pseudomugil luminatus)

Zwergregenbogenfische (Pseudomugil gertrudae) Aru ll



Garnelen & Krebse


Rückenstrichgarnele "Blue dream"  (Neocaridina davidi)   
Rückstrichgarnele  "Red fire"   (Neocaridina davidi) 

Rückstrichgarnele "Braune & Naturfarbe" (Neocaridina davidi)

Rückenstrichgarnele "Yellow sakura neon stripe" (Neocaridina davidi)
Rückenstrichgarnele "Red sakura" (Neocaridina davidi)
Rückenstrichgarnele "Blue velvet"  (Neocaridina davidi)
Rückenstrichgarnele "Orange rilli" (Neocaridina davidi)
Rückenstrichgarnele mix (Neocaridina davidi)

Ringelhandgarnele (Macrobrachium assamense) 

Aprikosenkrebs  (Cherax irianto red.)

 



Schnecken


Raubschnecke (Clea helena)

Raubschnecke (Anentome helena)

Zebra-Apfelschnecke (Asolene spixi) 





   


ebenfalls werden Pflanzen
     
  und gebrauchtes aquaristisches Zubehör* angeboten.Alle angebotenen Tiere sind eigene Nachzuchten!


* Für die Tiere, Pflanzen und das erworbene Zubehör wird keine Garantie und Gewährleistung übernommen !!!

 Nach Bezahlung , ist der Käufer für die erworbene Ware selbst verantwortlich !!! 


Stand 12.09.2026    

 


 


Börsenordnung


§ 1 Geltungsbereich
Diese Börsenordnung gilt für alle Aquarienbörsen die vom Verein 
Aquarienfreunde Bremervörde e.V.
Allensteiner Straße 1; in 27432 Bremervörde
durchgeführt werden.


§ 2 Gegenstand von Aquarienbörsen
Die Aquarienbörsen dienen grundsätzlich keinen erwerbsmäßigen Zwecken.
Auf ihnen dürfen nur Tiere und Pflanzen angeboten werden, die in Aquarien gepflegt werden, sowie deren Eier und Samen, wenn sie aus eigener Nachzucht oder aus eigenem längeren Bestand stammen und ihre Haltung oder der Handel mit ihnen nach der Tier-, Arten- und Naturschutz-gesetzgebung nicht verboten ist.
Angeboten werden darf ferner gebrauchtes Zubehör für die Pflege von Aquarien und für Pflanzen.
Nicht erlaubt ist das Anbieten von Tieren und Pflanzen, die speziell für den Verkauf auf der Börse erworben wurden, und von im Handel erhältlichem Futter jeglicher Art, sowie aus der Natur entnommenem Lebendfutter.


§ 3 Anbieter
Es ist anzustreben, dass alle Anbieter auf einer Aquarienbörse im Besitz des entsprechenden VDA-Sachkundenachweises sind.
Vereinsmitgliedern muss bei der Vergabe der Börsenplätze Vorrang gewährt werden.
Händlern oder berufsmäßigen Züchtern ist jegliches Anbieten, sowie der Verkauf im Börsenraum untersagt.
Es ist weiter untersagt, auf der Börse erworbene Tiere oder Pflanzen während der Börse an Dritte weiter zu veräußern.


§ 4 Tierschutz
Folgende Bestimmungen sind aus Tierschutzrechtlichen Gründen unabdingbar und zu beachten:
  • Tiere und Pflanzen dürfen nur in einem einwandfreien und gesunden Zustand angeboten werden.
  • Als Behältnisse sind nur Aquarien zugelassen, die von ihrer Größe her den Ansprüchen der angebotenen Tiere gerecht werden. Eventuell dazu ergangene oder ergehende gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.
  • Eine Überbesetzung der Behältnisse ist nicht zulässig.
  • Die Behältnisse sind auf einer Temperatur zu halten, die den Ansprüchen der angebotenen Tiere genügen.
  • Die Behältnisse sind bei kiemenatmenden Tieren/Fischen auf geeignete Weise zu belüften.
  • Zur Vermeidung von unnötigem Stress sind die Behältnisse mit geeigneten Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere (zum Beispiel Pflanzenbüschel oder andere Versteckmöglichkeiten) auszustatten, wenn die angebotenen Tiere besonders stress anfällig sind. Bei Schwarmfischen kann auf die Rückzugsmöglichkeiten verzichtet werden.
  • Der Transport der Tiere darf nur in eigens dafür angebotenen, geeigneten Fischtransportbeuteln/ Transportbehältnissen mit entsprechendem Wärme- und Sichtschutz erfolgen. Pflanzen sind ebenfalls sachgerecht zu verpacken, um sie vor Austrocknung und Kälte zu schützen. Im Übrigen sind alle zum Schutz der Tiere und Pflanzen ergangenen und noch ergehenden Vorschriften zu beachten.

§ 5 Beratung und Information
Die Börsenbecken sind mit Schildern zu versehen, aus denen hervorgeht:

1. Name des Züchters/Anbieters
2. Artname (Wissenschaftlicher/deutsch)
3. Herkunftsgebiet
4. Pflegehinweis (Wasserwerte, Temperatur, Vergesellschaftung)
5. Fütterungshinweise
6. Preis/Tauschwert

Vom Anbieter wird erwartet, dass er den Kauf- oder Tauschinteressenten über die
 Pflegebedingungen der erworbenen Tiere und Pflanzen beraten kann.


§ 6 Überwachung der Börsenordnung
Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes und der Einhaltung der Börsenordnung, einschließlich dazu ergangener ergänzender Durchführungsbestimmungen des Vereins, ist der Börsenwart/Vorstand verantwortlich.
Der Börsenwart/Vorstand ist gegenüber den Anbietern und Besuchern weisungsberechtigt. Er kann bei Zuwiderhandlungen gegen die Börsenordnung und dazu ergangenen ergänzenden Durchführungsbestimmungen Anbieter und Besucher von der Börse ausschließen.
Bei schwerwiegendem Verstoß und/oder im Wiederholungsfalle kann der Vereinsvorstand einen Anbieter oder Besucher zeitlich begrenzt oder endgültig von der Teilnahme an zukünftigen Börsen des Vereins ausschließen.


§ 7 Haftung
Der Verein vermittelt bei dem Ausrichten einer Börse lediglich die Gelegenheit, die auf einer Börse zugelassenen Tiere und Pflanzen oder gebrauchtes Zubehör einem interessierten Publikum anzubieten.
Es kommen rechtswirksame Geschäfte nur zwischen dem Anbieter als Verkäufer und dem Käufer, bzw. zwischen den Beteiligten einer Tauschaktion, zustande.
Für dem Verein selbst erwächst aus diesen Geschäften keine Haftung oder Gewährleistung.
Weiterhin übernimmt der veranstaltende Verein in diesem Fall für mitgebrachte Tiere, Pflanzen oder sonstige Gegenstände und für zur Verfügung gestellte Einrichtungen und Gegenstände keine Haftung. Jeder Anbieter hat sich vor Inanspruchnahme von Einrichtungen und Sachen, die der Verein für die Börse zur Verfügung stellt, von deren ordnungsgemäßem Zustand und Funktion selbst zu überzeugen.


Beschlossen auf der Gründungsversammlung im Jahr 2017 durch den Vorstand
Geändert 05.Januar.2026 durch den Vorstand






Durchführungsbestimmungen
zur Börsenordnung

•      Anbieter sind nur Vereinsmitglieder oder vom Vorstand zugelassene Gäste.
•      Die Bezahlung erfolgt über eine zentrale Kasse. 10% der Gesamteinnahmen sind an den Verein abzuführen.
•      Die Abrechnung erfolgt nur gegen Vorlage quittierter Zettel. 
(Börsenstempel mit Kontrollsumme). 
        Einheitliche Zettel werden gestellt. 
•      Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt erst nach dem kompletten Abbau der Börse an alle Teilnehmer. 
        Gastanbieter ausgenommen.
•      Es wird für Gäste eine Tagesmitgliedschaft 2,00 € erhoben.
•      Mitglieder und Kinder unter 12 Jahre haben freien Zutritt zu Börse.
•      Das Anbieten von gebrauchtem Zubehör, kann zu jeder Börse stattfinden.
•      Für die Transportfähigkeit und Transportmittel der Fische & Pflanzen ist jeder Anbieter nach   § 4 der Börsenordnung 
        selbst verantwortlich.
•      Über Besonderheiten entscheidet der Vorstand.
•      Die Aquarien, Beleuchtung, Luftversorgung und die Stromversorgung werden von Verein gestellt. 
•      Pro Becken wird von den Gastanbietern eine Gebühr von 2,00 € erhoben. 
•      Alle Anbieter müssen die Fische, die angeboten werden sollen, dem Börsenwart und dem Internetbeauftragten drei Wochen 
        vor der Börse mitteilen. Damit die Stockliste rechtzeitig auf der Homepage online gehen kann.
•      Das Einsetzen der Fische hat am Vortag oder am Börsentag bis 10:00 Uhr zu erfolgen. 
        Die Börse geht von 11:00 bis 15:00 Uhr.
•      Bei kurzfristigem Börsenausfall können die angemeldeten Teilnehmer keinerlei Ansprüche auf entgangenem Gewinn, Umsatz,
        Fahrtkosten etc.  geltend machen.
•      Bei evtl. stattfindenden Kontrollen der zuständigen Behörden ist der jeweilige Anbieter (Verkäufer) selbst verantwortlich 
        und haftbar.
•      Die Abgabe von Tieren an Kinder unter 16 Jahren ist ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten untersagt.

Die Durchführungsbestimmung wurde jedem Aussteller ausgehändigt.Beschlossen auf der Gründungsversammlung im Jahr 2017.
Geändert am 05.01.2026 durch Vorstand

Für den Vorstand 
Kurt Kessler Verantwortlicher Leiter gem. §11 Abs.1 Nr.2 des Tierschutzgesetzes.